Meldung von Compliance-Verstößen
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für uns im DRK höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Beschäftigte, Geschäftspartner, Kundinnen und Kunden, weitere Betroffene, die Umwelt und die Organisation als Ganzes abzuwenden.
Hierzu ist im DRK-Kreisverband Tecklenburger Land e.V. ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden, das den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Dieses legt großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebenden vor Benachteiligungen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ziel des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz hinweisgebender Personen.
Wichtige Informationen rund um das eingerichtete Hinweisgebersystem haben wir in einem Dokument am Ende der Seite zusammengefasst.
Sollte das Meldeportal einmal nicht zu erreichen sein, können Hinweise selbstverständlich auch telefonisch, via Mail oder auf dem Postweg gemeldet werden.
Mail: compliance(at)drk-bbs.de | Telefon: 0251 9739 515 | DRK-Landesverband Westfalen-Lippe, Betriebswirtschaftliche Beratungs- und Service GmbH, Compliance, Hammer Str. 138-140, 48153 Münster
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Information zum Umgang mit Compliance-Verstößen
1 MB Information zum Umgang mit Compliance-Verstößen