24.04.2018
DRK Kreisverband
Tecklenburger Land e.V.

Groner Allee 27
49477 Ibbenbüren
Tel. (05451) 5902-0
E-Mail:info@drk-te.de

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Freitag
07:30 bis 12:30 Uhr

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Aktuelle Termine
25.04.2018
Erste Hilfe Ausbildung in Ibbenbüren als Zweitage-Kurs
25.04.2018
Drei Blutspendetage im Ibbenbürener DRK-Haus
25.04.2018
Blutspende in Schale
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Freitag und Sonntag: Blutspende in Laggenbeck
28.04.2018
Erste Hilfe Kurs in Ibbenbüren
28.04.2018
Erste Hilfe Auffrischung in Ibbenbüren
28.04.2018
Ausbildung: Erste Hilfe am Kind
04.05.2018
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DRK KV Tecklenburger Land

DRK-Leitsatz


Willkommen beim DRK Kreisverband Tecklenburger Land


Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V. ist Teil der weltweiten Rotkreuzgemeinschaft und umfasst 22 DRK-Ortsvereine im Altkreis Tecklenburg. Unsere vielfältigen Aufgaben und Arbeitsbereiche, die sowohl von einem engagierten Ehrenamt als auch von hauptamtlichen Profis wahrgenommen werden, stellen wir auf diesen Seiten vor.
Im Mittelpunkt steht dabei immer die Hilfe im Zeichen der Menschlichkeit.


29.12.2017
Was tun, wenn der Silvesterböller ins Auge geht?
Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein ganz besonderes Erlebnis. Es wird ausgelassen gefeiert - mitunter mit schwerwiegenden Folgen, wie Handverletzungen, abgerissenen Fingern, Verletzungen am Auge oder Schädelverletzungen.
„Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. „Auch in Feierlaune sollten einige Regeln unbedingt gelten, um unbeschwert in das neue Jahr starten zu können.“ Er gibt folgende Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass es doch zu Verletzungen kommt:


1. Verbrennungen:
Schnell reagieren! Kleinere Verbrennungen sollen gekühlt werden, großflächige nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern die Behandlung eines Arztes.

2. Handverletzungen:
Größere Wunden müssen sofort steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust rufen Sie sofort einen Notarzt! Falls Finger oder Fingerteile abgerissen wurden, versuchen Sie, diese zu bergen und geben Sie ihn den Rettungskräften mit.




3. Augenverletzung
Verbinden Sie bei einer Augenverletzung immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend die 112 zu wählen.“

4. Alkoholvergiftung:
Maßloser oder ungewohnter Alkohol-Konsum kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholgenuss zusammenbricht, muss das unbedingt ernst genommen werden. Sofort Atmung und Puls prüfen! Bleibt die Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, unbedingt einen Notarzt rufen. Es besteht die Gefahr, dass der Bewusstlose erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb den Betroffenen in stabile Seitenlage bringen und möglichst warm halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen wegen der drohenden Unterkühlung lebensrettend.“

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